
Informationen für Rehaeinrichtungen
Der Schwerpunkt einer Rehabilitation, kurz auch Reha genannt, liegt darin, betroffenen Menschen bei einer Wiedereingliederung oder einer medizinischen Wiederherstellung zu helfen. Eine langfristige Nachsorge benötigt Zeit und eine intensive Betreuung. Im Fokus aller Maßnahmen liegt das Wohl des Menschen!
Doch oft wird genau dies von vielen verwaltungstechnischen Aufgaben unterbrochen oder gar gestört. Viele Informationen müssen zusammengetragen werden, um eine bestmögliche Betreuung / Versorgung zu ermöglichen.
Zukünftig wird dieser, teils umständliche, Informationsprozess digital abgebildet und dadurch vereinfacht. Wie? Das erklären wir Ihnen im Folgenden oder auch gerne in einem persönlichen Gespräch.
Intensive Vernetzung durch Telematikinfrastruktur
Auch Rehakliniken oder -einrichtungen haben ab jetzt die Möglichkeit sich an die Telematikinfrastruktur (kurz TI) - der sog. Datenautobahn im Gesundheitswesen - anzuschließen. Die TI soll alle Beteiligten wie Ärzte:innen, Zahnärzte:innen, Psychotherapeuten:innen, Krankenhäuser, Pfleger:innen, Rehakliniken, Hebammen/Geburtshelfer, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzen. Medizinische Informationen zu einem Patienten sollen so schneller und einfacher verfügbar sein.
Bereits 2019 starteten alle Ärzte:innen und Krankenkassen mit der Anwendung des Versichertenstammdatenmanagements. Im Jahr 2021 folgten die Krankenhäuser.
Nun sollen auch die Rehaeinrichtungen angebunden werden. Sie sollen zukünftig ebenfalls Teil der TI sein und auf die Daten des Patienten digital Zugriff erlangen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
1. Einstieg in die Digitalisierung – einheitliche Datenautobahn im Gesundheitswesen
2. Einheitliches Konzept für Datensicherheit- und schutz – von öffentlichen Prüfstellen zertifiziert
3. Schnelle Erfassung von Gesundheitsdaten
4. Online-Aktualisierung von Gesundheitsdaten
5. Interdisziplinäre Kommunikation mit allen Akteuren im Gesundheitswesen via KIM (dem Dienst zur Kommunikation im Medizinwesen)
6. Entbürokratisierung mittels Zugriff auf die elektronische Patientenakte (kurz ePA)
7. Einsicht in den elektronischen Medikationsplan (kurz eMP)
8. Einsicht in den medizinischen Notfalldatensatz
9. Angeforderte Therapieberichte werden digital gesichert versendet
10. Verbesserung der individuellen Behandlung von Patienten aufgrund eines schnellen Zugriffs auf Patientendaten
11. Finanzierungsvereinbarung der Ausstattung und Dienste
12. Effiziente Dokumentation
13. Mit zukünftiger E-Verordnung Erleichterung der Abrechnungsprozesse
Unser stationäres eHealth-Kartenterminal als Kommunikationsschnittstelle

Um zukünftig auf z. B. den Medikationsplan oder Therapieberichte zugreifen zu können, wird eine Grundausstattung bestehend aus Hardwarekomponenten und Diensten benötigt. Hierzu gehört u.a. auch das stationäre eHealth-Kartenterminal ORGA Neo, welches im Rahmen der Fördervereinbarung vollständig finanziert wird.
Das Kartenterminal ist hier als Schnittstelle zwischen dem Versicherten und dem jeweiligen Leistungserbringer zu verstehen. Indem die Versicherten ihre Gesundheitskarte (eGK) in das ORGA Neo stecken, erfolgt automatisch ein Online-Abgleich der Stammdaten mit der entsprechenden Krankenkasse. Therapeut:innen wissen dann, dass es sich um eine gültige Karte handelt und die zu erbringende Leistung abgerechnet werden kann. Dieser Prozess dauert nur wenige Sekunden und verschafft dem Leistungserbringer eine entsprechende Absicherung.
Neben dem eben beschriebenen Versichertenstammdatenmanagement und der damit verbundenen fehlerfreien Übernahme der Patientendaten in das Praxisverwaltungssystem (PVS), kann Stand heute die „Kommunikation im Medizinwesen“, kurz KIM, durch die Leistungserbringer genutzt werden. KIM ermöglicht den intersektoralen elektronischen Austausch von Behandlungsinformationen zwischen allen an die TI angeschlossenen Leistungserbringern.
Als weiterer Schritt der Digitalisierung erfolgt derzeit die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ab voraussichtlich Sommer 2023 soll das elektronische Rezept (eRezept) flächendeckend ausgerollt werden. Bei diesen neuen Anwendungen ist zum Teil neben dem Stecken der Karte auch die Eingabe der dazugehörigen PIN der Patienten – zur Autorisierung – erforderlich. Dies gilt auch für den Notfalldatensatz, welcher auf Wunsch des Versicherten auf seiner eGK gespeichert werden kann, um dann im Notfall dem Erstbehandelnden lebenswichtige Informationen zu geben.
So schreitet die digitale Vernetzung aller Beteiligten im deutschen Gesundheitswesen stetig voran.
HINWEIS: Das Gerät muss über eine sichere Lieferkette bis zum Leistungserbringer geliefert werden. Erfahren Sie hier mehr...