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Als Therapeut:in ist es Deine Aufgabe Beschwerden und Funktions-, Bewegungs- bzw. Aktivitätseinschränkungen des Patienten zu lindern bzw. zu behandeln. Das Ziel ist die Wiederherstellung, Erhaltung oder Förderung der Gesundheit und dabei sehr häufig die Schmerzfreiheit bzw. -reduktion.

Aufgaben, die großen Einfluss auf die Lebensqualität der Patienten haben. Hierfür benötigst Du einen möglichst vollständigen Überblick über den körperlichen Zustand Deines Gegenübers. Aktuell bedeutet dies enorm viel zusätzlichen Zeitaufwand, um diese Informationen zusammenzutragen.

Einen unkomplizierten Lösungsansatz bieten die verschiedenen Anwendungen der Telematikinfrastruktur, die gleichzeitig eine Digitalisierung im Umgang mit Patientendaten mit sich bringt.

 

Intensive Vernetzung durch Telematikinfrastruktur (TI)

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Auch Du als Physiotherapeut:in hast ab jetzt die Möglichkeit Dich an die TI - der sog. Datenautobahn im Gesundheitswesen - anzuschließen. Die TI soll alle Beteiligten wie Ärzte:innen, Zahnärzte:innen, Psychotherapeuten:innen, Krankenhäuser, Pfleger:innen, Rehakliniken, Hebammen, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzen. Medizinische Informationen zu einem Patienten sollen so schneller und einfacher verfügbar sein. 2019 starteten bereits alle Ärzte:innen und Krankenkassen mit der Anwendung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Im Jahr 2021 folgten die Krankenhäuser.

Zukünftig werden auch Physiotherapeuten:innen Teil der TI sein und auf die Daten des Patienten digital Zugriff erlangen.

 

Deine Vorteile auf einen Blick:

1. einfache Vernetzung aller Beteiligten im Gesundheitswesen

2. einheitliches Konzept für Datensicherheit- und -schutz (von öffentlichen Prüfstellen zertifiziert)

3. schnelle Erfassung von Gesundheitsdaten

4. Online-Aktualisierung von Gesundheitsdaten

5. interdisziplinäre Kommunikation mit allen Akteuren im Gesundheitswesen via KIM (dem Dienst zur Kommunikation im Medizinwesen)

6. Entbürokratisierung mittels Zugriff auf die elektronische Patientenakte (kurz ePA)

7. Einsicht in den elektronischen Medikationsplan (kurz eMP)

 

 

 

8. Einsicht in den medizinischen Notfalldatensatz (NFDM)

9. angeforderte Therapieberichte werden digital gesichert versendet

10. Verbesserung der individuellen Behandlung von Patienten aufgrund eines schnellen Zugriffs auf Patientendaten

11. Finanzierungsvereinbarung der Ausstattung und Dienste

12. effiziente Dokumentation

13. mit zukünftiger eVerordnung Erleichterung der Abrechnungsprozesse



Alles gecheckt - nichts vergessen!

Nutze die Wartezeit nach Beantragung des eHBAs sinnvoll und kümmere Dich um die weiteren Komponenten der TI:

 

1. Hast Du schon einen IT-Dienstleister?

2. Ist schon eine Praxisverwaltungssoftware vorhanden?

3. Falls ja, ist diese bereits TI-ready?

4. Hast Du schon ein eHealth-Kartenterminal wie das ORGA Neo?

5. Ist bereits ein Konnektor vorhanden?

6. Hast Du schon einen VPN-Zugang eingerichtet?

 

Wenn Du schon einen IT-Dienstleister hast, wird dieser Dich bei der Einrichtung beraten und unterstützen.

Falls nicht, sind wir jederzeit gerne als Ansprechpartner für Dich da...

 

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