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Informationen für Pflegeeinrichtungen

In Ihrem Arbeitsalltag stellen Sie sich den Wünschen und Erwartungen Ihrer Patienten und müssen darüber hinaus auch dem hohen administrativen Aufwand gerecht werden.

Es bleibt kaum Zeit sich damit zu beschäftigen, welche technischen Möglichkeiten es gibt, um den Arbeitsalltag zu erleichtern. Also behelfen Sie sich z. B. mit einem einfachen Kartenleser, den Sie dann an Ihr Smartphone oder Tablet anschließen. Oder Sie erfassen Daten nach wie vor handschriftlich mit einem Klemmbrett oder dickem Notizbuch.

Mit der Telematikinfrastruktur (kurz TI) - auch Datenautobahn im Gesundheitswesen genannt - wird Ihnen in Zukunft die Möglichkeit gegeben, Ihre administrativen Tätigkeiten unter Verwendung zertifizierter Produkte bzw. Dienste zu erleichtern.

 

Intensive Vernetzung durch Telematikinfrastruktur

Auch Sie als Pfleger:in haben ab jetzt die Möglichkeit sich an die Telematikinfrastruktur (kurz TI) - der sog. Datenautobahn im Gesundheitswesen - anzuschließen. Die TI soll alle Beteiligten wie Ärzte:innen, Zahnärzte:innen, Psychotherapeuten:innen, Krankenhäuser, Pfleger:innen, Rehakliniken, Hebammen/Geburtshelfer, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzen. Medizinische Informationen zu einem Patienten sollen so schneller und einfacher verfügbar sein.

Bereits 2019 starteten alle Ärzte:innen und Krankenkassen mit der Anwendung des Versichertenstammdatenmanagements. Im Jahr 2021 folgten die Krankenhäuser.

Nun sollen auch die Pfleger:innen angebunden werden. Sie sollen zukünftig ebenfalls Teil der TI sein und auf die Daten des Patienten digital Zugriff erlangen.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

1. Einstieg in die Digitalisierung – einheitliche Datenautobahn im Gesundheitswesen

2. Einheitliches Konzept für Datensicherheit- und schutz – von öffentlichen Prüfstellen zertifiziert

3. Schnelle Erfassung von Gesundheitsdaten

4. Online-Aktualisierung von Gesundheitsdaten

5. Interdisziplinäre Kommunikation mit allen Akteuren im Gesundheitswesen via KIM (dem Dienst zur Kommunikation im Medizinwesen)

6. Entbürokratisierung mittels Zugriff auf die elektronische Patientenakte (kurz ePA)

7. Einsicht in den elektronischen Medikationsplan (kurz eMP)

8. Einsicht in den medizinischen Notfalldatensatz  

9. Angeforderte Therapieberichte werden digital gesichert versendet

10. Verbesserung der individuellen Behandlung von Patienten aufgrund eines schnellen Zugriffs auf Patientendaten

11. Finanzierungsvereinbarung der Ausstattung und Dienste

12. Effiziente Dokumentation

13. Mit zukünftiger E-Verordnung Erleichterung der Abrechnungsprozesse

 

Unser stationäres eHealth-Kartenterminal als Kommunikationsschnittstelle

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Um zukünftig auf z. B. den Medikationsplan oder Therapieberichte zugreifen zu können, wird eine Grundausstattung bestehend aus Hardwarekomponenten und Diensten benötigt. Hierzu gehört u.a. auch das stationäre eHealth-Kartenterminal ORGA Neo, welches im Rahmen der Fördervereinbarung vollständig finanziert wird.

Das Kartenterminal ist hier als Schnittstelle zwischen dem Versicherten und dem jeweiligen Leistungserbringer zu verstehen. Indem die Versicherten ihre Gesundheitskarte (eGK) in das ORGA Neo stecken, erfolgt automatisch ein Online-Abgleich der Stammdaten mit der entsprechenden Krankenkasse. Therapeut:innen wissen dann, dass es sich um eine gültige Karte handelt und die zu erbringende Leistung abgerechnet werden kann. Dieser Prozess dauert nur wenige Sekunden und verschafft dem Leistungserbringer eine entsprechende Absicherung.

Neben dem eben beschriebenen Versichertenstammdatenmanagement und der damit verbundenen fehlerfreien Übernahme der Patientendaten in das Praxisverwaltungssystem (PVS), kann Stand heute die „Kommunikation im Medizinwesen“, kurz KIM, durch die Leistungserbringer genutzt werden. KIM ermöglicht den intersektoralen elektronischen Austausch von Behandlungsinformationen zwischen allen an die TI angeschlossenen Leistungserbringern.

Als weiterer Schritt der Digitalisierung erfolgt derzeit die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ab voraussichtlich Sommer 2023 soll das elektronische Rezept (eRezept) flächendeckend ausgerollt werden. Bei diesen neuen Anwendungen ist zum Teil neben dem Stecken der Karte auch die Eingabe der dazugehörigen PIN der Patienten – zur Autorisierung – erforderlich. Dies gilt auch für den Notfalldatensatz, welcher auf Wunsch des Versicherten auf seiner eGK gespeichert werden kann, um dann im Notfall dem Erstbehandelnden lebenswichtige Informationen zu geben.

So schreitet die digitale Vernetzung aller Beteiligten im deutschen Gesundheitswesen stetig voran.

HINWEIS: Das Gerät muss über eine sichere Lieferkette bis zum Leistungserbringer geliefert werden. Erfahren Sie hier mehr...
 

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Starten Sie bereits jetzt mit der Erfassung von Versichertendaten!

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Unser ORGA 930 care ist Ihr zuverlässiger Begleiter bei Ihren alltäglichen Aufgaben. Sie sind flexibel und mobil – so wie Sie es für Ihre Termine benötigen.

Die Erfassung der Versichertenstammdaten erfolgt hiermit bereits ohne den Anschluss an die TI sicher und fehlerfrei. Das Gerät speichert die Informationen zwischen, so dass Sie diese direkt oder später einfach kabellos über die Bluetooth-Verbindung an ein Smart Device oder Ihr EDV-System übertragen können.

Keine aufwendige Erfassung der Daten per Hand. Stecken Sie einfach die Gesundheitskarte Ihrer Patienten in das Kartenterminal und die Versichertenstammdaten werden sicher und fehlerfrei erfasst!

Beginnen Sie bereits jetzt mit der Digitalisierung Ihrer Arbeitsabläufe und starten Sie mit der elektronischen Erfassung der Versichertenstammdaten mit dem ORGA 930 care! Nutzen Sie die gewonnene Zeit für das Wesentliche - Ihren Patienten!

 

 

 



Einen ersten Eindruck erhalten Sie in unserem Produktvideo:



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Ihre Bezugsquellen

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