
Informationen für Hebammen / Geburtshelfer
Als Hebammen tragen Sie Tag ein Tag aus große Verantwortung für Ihre Patienten aber auch für das ungeborene Leben. Sie führen selbständig die umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit durch. Sie übernehmen die Leitung von Geburten sowie die Untersuchung und Pflege von Neugeborenen und Säuglingen.
Eine Aufgabe die Ihnen sowohl menschlich aber auch organisatorisch alles abverlangt. Der komplette Verwaltungsaufwand wird meist erst nach Feierabend in Angriff genommen, so dass Sie sich vollkommen auf Ihre Patienten und deren Bedürfnisse einstellen können.
Mit den verschiedenen Anwendungen der Telematikinfrastruktur können Sie zukünftig Zeit sparen, da die relevanten Patientendaten digital erfasst, bereitgestellt und abgerufen werden können.
Intensive Vernetzung durch Telematikinfrastruktur
Auch Sie als Hebamme / Geburtshelfer haben ab jetzt die Möglichkeit sich an die Telematikinfrastruktur (kurz TI) - der sog. Datenautobahn im Gesundheitswesen - anzuschließen. Die TI soll alle Beteiligten wie Ärzte:innen, Zahnärzte:innen, Psychotherapeuten:innen, Krankenhäuser, Pfleger:innen, Rehakliniken, Hebammen/Geburtshelfer, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzen. Medizinische Informationen zu einem Patienten sollen so schneller und einfacher verfügbar sein.
Bereits 2019 starteten alle Ärzte und Krankenkassen mit der Anwendung des Versichertenstammdatenmanagements. Im Jahr 2021 folgten die Krankenhäuser.
Nun sollen auch die Hebammen / Geburtshelfer angebunden werden. Sie sollen zukünftig ebenfalls Teil der TI sein und auf die Daten des Patienten digital Zugriff erlangen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
1. Einstieg in die Digitalisierung – einheitliche Datenautobahn im Gesundheitswesen
2. Einheitliches Konzept für Datensicherheit- und schutz – von öffentlichen Prüfstellen zertifiziert
3. Schnelle Erfassung von Gesundheitsdaten
4. Online-Aktualisierung von Gesundheitsdaten
5. Interdisziplinäre Kommunikation mit allen Akteuren im Gesundheitswesen via KIM (dem Dienst zur Kommunikation im Medizinwesen)
6. Entbürokratisierung mittels Zugriff auf die elektronische Patientenakte (kurz ePA)
7. Einsicht in den elektronischen Medikationsplan (kurz eMP)
8. Einsicht in den medizinischen Notfalldatensatz
9. Angeforderte Therapieberichte werden digital gesichert versendet
10. Verbesserung der individuellen Behandlung von Patienten aufgrund eines schnellen Zugriffs auf Patientendaten
11. Finanzierungsvereinbarung der Ausstattung und Dienste
12. Effiziente Dokumentation
13. Mit zukünftiger E-Verordnung Erleichterung der Abrechnungsprozesse
Unser ORGA 6141 online als Kommunikationsschnittstelle

Um zukünftig auf z. B. den Medikationsplan oder Therapieberichte zugreifen zu können, wird eine Grundausstattung bestehend aus Hardwarekomponenten und Diensten benötigt. Hierzu gehört u.a. auch das stationäre eHealth-Kartenterminal ORGA 6141 online, welches im Rahmen der Fördervereinbarung vollständig finanziert wird.
Das Kartenterminal ist hier als Schnittstelle zwischen dem Versicherten und dem jeweiligen Leistungserbringer zu verstehen. Indem die Versicherten ihre Gesundheitskarte (eGK) in das ORGA 6141 online stecken, erfolgt automatisch ein Online-Abgleich der Stammdaten mit der entsprechenden Krankenkasse. Therapeut:innen wissen dann, dass es sich um eine gültige Karte handelt und die zu erbringende Leistung abgerechnet werden kann. Dieser Prozess dauert nur wenige Sekunden und verschafft dem Leistungserbringer eine entsprechende Absicherung.
Neben dem eben beschriebenen Versichertenstammdatenmanagement und der damit verbundenen fehlerfreien Übernahme der Patientendaten in das Praxisverwaltungssystem (PVS), kann Stand heute die „Kommunikation im Medizinwesen“, kurz KIM, durch die Leistungserbringer genutzt werden. KIM ermöglicht den intersektoralen elektronischen Austausch von Behandlungsinformationen zwischen allen an die TI angeschlossenen Leistungserbringern.
Als weiterer Schritt der Digitalisierung erfolgt derzeit die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ab voraussichtlich September 2022 soll das elektronische Rezept (eRezept) flächendeckend ausgerollt werden. Bei diesen neuen Anwendungen ist zum Teil neben dem Stecken der Karte auch die Eingabe der dazugehörigen PIN der Patienten – zur Autorisierung – erforderlich. Dies gilt auch für den Notfalldatensatz, welcher auf Wunsch des Versicherten auf seiner eGK gespeichert werden kann, um dann im Notfall dem Erstbehandelnden lebenswichtige Informationen zu geben.
So schreitet die digitale Vernetzung aller Beteiligten im deutschen Gesundheitswesen stetig voran.
HINWEIS: Das Gerät muss über eine sichere Lieferkette bis zum Leistungserbringer geliefert werden. Erfahren Sie hier mehr...
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Unser ORGA 930 care ist Ihr zuverlässiger Begleiter bei Ihren alltäglichen Aufgaben. Sie sind flexibel und mobil – so wie Sie es für Ihre Termine benötigen.
Die Erfassung der Versichertenstammdaten erfolgt hiermit bereits ohne den Anschluss an die TI sicher und fehlerfrei. Das Gerät speichert die Informationen zwischen, so dass Sie diese direkt oder später einfach kabellos über die Bluetooth-Verbindung an ein Smart Device oder Ihr EDV-System übertragen können.
Keine aufwendige Erfassung der Daten per Hand. Stecken Sie einfach die Gesundheitskarte Ihrer Patienten in das Kartenterminal und die Versichertenstammdaten werden sicher und fehlerfrei erfasst!
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