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Welchen Nutzen bringt der Ausbau der Telematikinfrastruktur für die sonstigen Leistungserbringer?

Überall wird darüber gesprochen, dass wir in der Digitalisierung hinterher hinken. Alles Analoge sei ohne Zukunft. Es ist die Rede vom „papierlosen Büro“ oder der „papierlosen Einrichtung“. Doch was es tatsächlich bedeutet bestehende Strukturen zu ändern, davon spricht Niemand.

Es liegt in der Natur des Menschen, neuen oder unbekannten Dingen erst einmal kritisch gegenüber zu stehen. Vieles wird skeptisch begutachtet und dann schnell mit den Worten „Das ist für uns nicht relevant.“ abgetan. Für eine Weiterentwicklung ist es jedoch unerlässlich, Veränderungen zu zulassen und auf ein gemeinsames Ziel hin zu arbeiten, um dann vom Nutzen profitieren zu können. Die Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen ist genau so eine positive Entwicklung.

Sie soll alle Beteiligten, wie die sonstigen Leistungserbringer (z.B. Rehakliniken, Pfleger:innen, Hebammen und Physiotherapeuten:innen), Ärzte:innen, Zahnärzte:innen, Psychotherapeuten:innen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzen.

 

Was ist Ihre Superkraft?

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Grundausstattung

Um die Telematikinfrastruktur (TI) und ihre Anwendungen nutzen zu können, benötigen Sie verschiedene Komponenten und Dienste.

 

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Zur Grundausstattung gehören:

- ein eHealth-Konnektor (inkl. gSMC-K),

- ein stationäres eHealth-Kartenterminal (inkl. gSMC-KT),

- ein Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B) oder elektronischer Heilberufs- oder Berufsausweis (eHBA/eBA),

- ein an die TI angepasstes Praxisverwaltungssystem (PVS),

- ein Zugangsdienst zum virtuellen privaten Netzwerk der TI (VPN-Zugangsdienst),

- ein Internetanschluss.

 

All diese Komponenten benötigen für den Einsatz in der TI eine Zulassung durch die gematik.